Datenschutz: Der Datenschutz und die Notwendigkeiten einen internen oder externen Datenschutzbeauftragen zu bestellen.
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Allgemein
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von: Helmer Tieben

Der Datenschutz ist in den letzten Jahren immer weiter in den MittelFachkraft für Datenschutz_11-2016_ger_tc_ppunkt des öffentlichen Bewusstseins gerückt.

Insbesondere aufgrund des zunehmenden Gebrauchs von elektronischen Geräten und Kommunikationsmitteln in der Arbeitsumgebung vieler Unternehmen ist der Umfang von Daten, die verarbeitet und ausgetauscht werden, permanent gestiegen. Damit einhergehend sind auch die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit gestiegen.

Datenschutz bedeutet Grundrechtsschutz. Durch den Datenschutz wird das Persönlichkeitsrecht des Bürgers im Umgang mit seinen personenbezogenen Daten geschützt.

Wichtige Rechtsgrundlagen des Datenschutzes sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Landesdatenschutzgesetze (LDSG) sowie das Telemediengesetz (TMG).

Um den Datenschutz in den einzelnen Unternehmen ordnungsgemäß umzusetzen, sind die Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragen zu bestellen.

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragen sind in § 4g BDSG umfassend beschrieben: Danach hat der Datenschutzbeauftragte auf die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften hinzuwirken.

Im Umkehrschluss bedeutet dies wiederum, dass die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben weiterhin bei der Geschäftsführung verbleibt.

Damit die Qualität sowohl von internen als auch von externen betrieblichen Datenschutzbeauftragen auf einem hohen Niveau bleibt, gibt es verschiedene Anbieter, die Personenzertifizierungsprogramme für Datenschutzbeauftrage anbieten.

Einer dieser Anbieter ist die DEKRA Certification GmbH. Inhaber des Zertifikats der DEKRA haben mit der Ablegung der Prüfung nachgewiesen, dass sie die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich des Datenschutzes haben.

Die dabei abzulegende Prüfung umfasst die folgenden Themenkomplexe:

–       Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes

–       Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten in der Praxis

–       IT-Sicherheit und Datenschutz: Technisch-organisatorische Maßnahmen

–       Umgang mit den Aufsichtsbehörden

–       Verpflichtung auf das Datengeheimnis

–       „Verfahrensverzeichnis“, Dokumentationen des Datenschutzbeauftragten

–       Öffentliches Verfahrensverzeichnis

–       Unterstützung durch Unternehmensleitung und Fachabteilungen

–       Externer Datenschutz: Vor- und Nachteile, Unterstützung von externen Datenschutzbeauftragten.

 

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