Auslaenderrecht: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ab September 2011 eingefuehrt.
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Ausländerrecht
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von: Helmer Tieben

Im Rahmen der Umsetzung einer EU-Verordnung wurde am 01. September 2011 in Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.

Die Ausländerbehörde vergibt die Aufenthaltserlaubnis nun in Form einer Karte, die so groß ist wie eine Kreditkarte, so dass der Aufkleber im Reisepass ab nun der Vergangenheit angehoert.

Folgende Aufenthaltstitel werden ab nun als elektronische Aufenthaltstitel vergeben:

– Aufenthaltserlaubnis
– Niederlassungserlaubnis
– Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
– Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
– Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
– Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
– Blaue Karte-EU

Zwar erfolgt die Beantragung der Aufenthaltstitel nach wie vor beim zustaendigen Ausländeramt, ausgestellt werden sie jedoch von der Bundesdruckerei in Berlin.

Wer einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern muss, sollte in Zukunft somit spätestens zwei Monate vor Ablauf des alten einen neuen Titel beantragen.

Übersicht über Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

Aufenthaltstitel_nach_dem_AufenthaltsG

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

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Ein Kommentar

  • Ich brauche einen Aufenthaltstitel, der über 1 Jahr hinausgeht zwecks Krankenversicherung Ich bekomme keine Krankenversicherung, weil ich keinen Aufenthaltstitel von mehr als 1 Jahr bekomme.
    Ich habe in 2001 meine deutsche Staatsangehörigkeit in 2001 aufgegeben und die amerikanische.Möchte nun wieder Deutsche werden, und in Deutschland leben. Ich bin 76 Jahre Alt

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