Ausländerrecht: Ehegattennachzug unrechtmäßig bei ungesichertem Lebensunterhalt der Familie
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Ausländerrecht
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von: Helmer Tieben

Bundesverwaltungsgericht, 16.11.2010, Az.: 1 C 20.09

Beim Ehegattennachzug nach Deutschland ist grundsätzlich zwischen dem Ehegattennachzug zu deutschen ((§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ) und zu ausländischen Staatsangehörigen ((§ 30 AufenthG ) zu unterscheiden.

Hat einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit, entfaltet Art. 6 GG gegenüber dem deutschen Staatsangehörigen eine besondere Schutzwirkung. Dabei soll es dem deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht verwehrt werden, die Ehe- und Familiengemeinschaft in Deutschland zu führen. Insofern ist auch die Sicherung des Lebensunterhaltes (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 AufenthG) wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Deutschen.

Der Ehegattennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen ist nach § 30 AufenthG zu beurteilen. § 30 AufenthG setzt voraus, dass der Ausländer einen der in § 30 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a bis f AufenthG abschließend genannten Aufenthaltstitel besitzt und im Fall der Aufenthaltstitel nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d bis f AufenthG die dort zusätzlich genannten Voraussetzungen erfüllt. Darüber hinaus muss grundsätzlich der Unterhaltsbedarf beider Eheleute sowie der mit ihnen zusammen lebenden minderjährigen Kinder gedeckt sein.
Aufenthaltstitel_nach_dem_AufenthaltsG
Einen Fall des Ehegattennachzuges zu einem ausländischen Staatsangehörigen und die damit zusammenhängende Frage des gesicherten Lebensunterhaltes hatte nun das Bundeverwaltungsgericht in dem oben genannten Urteil zu entscheiden.

Sachverhalt des gerichtlichen Verfahrens:

Türkischer Mann begehrt den Ehegattennachzug zu seiner in Deutschland lebenden Ehefrau

Der Kläger, ein 37-jähriger türkischer Staatsangehöriger, erstrebte die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte nach § 30 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Im Jahre 2002 hatte der Kläger eine in Deutschland lebende Türkin geheiratet, mit der er drei Kinder zeugte. 2005 reiste er mit einem Visum zum Familiennachzug nach Deutschland ein.

Nachdem die ganze Familie Hartz4 bezog, lehnte die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis ab

Nachdem der Kläger für sich, seine Ehefrau und seinen jüngsten Sohn ab September 2006 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bezogen hatte, versagte die Beklagte (Land Berlin) 2008 dem Kläger die beantragte Aufenthaltserlaubnis, da der Lebenunterhalt der Familie durch den Kläger nicht gesichert sei. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das beklagte Land dagegen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verpflichtet.

Oberverwaltungsgericht sah nur Lebensunterhalt des nachziehenden Ausländers als relevant an

Es war der Auffassung, dass es für die Sicherung des Lebensunterhalts genüge, wenn der Unterhaltsbedarf des nachziehenden Ausländers selbst gedeckt sei. Das sei hier der Fall, denn das Einkommen des Klägers reiche mittlerweile für seinen eigenen Bedarf aus, wenn auch nicht für den der Ehefrau und des minderjährigen Sohnes.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

Bunderverwaltungsgericht urteilt, dass alle Familienmitglieder versorgt werden müssen

Das BVerwG folgte der Ansicht des Klägers und des OVG Berlin-Brandenburg in der oben genannten Entscheidung nicht. Nach Ansicht des BVerwG reiche es nicht aus, wenn der nachziehende Ehegatte mit seinen Einkünften bei isolierter Betrachtung zwar seinen eigenen Bedarf sicherstellen könnte, er für seinen Ehepartner und seine Kinder aber auf öffentliche Sozialleistungen angewiesen sei. Der Familiennachzug setze in der Regel voraus, dass nicht nur der Lebensunterhalt des nachziehenden Ausländers sondern auch der Lebensunterhalt der familiären Bedarfsgemeinschaft ohne Inanspruchnahme öffentlicher Sozialleistungen bestritten werden könne. Das sei hier nicht der Fall, da die Familie weiterhin Sozialleistungen nach dem SGB II beziehe.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

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15 Comments

  • Hallo ich will mein freund her hohlen und hier heiraten aber ich bekomme hartz 4 und arbeite teilzeit kann ich ihn her hohlen oder muss ich erst mit ihm in der Türkei heiraten damit er kommen kann und muss er trotzdem den sprachkurs machen

  • Hallo ich verheiratet mit Türke und ein gemeinsames Kind .ich lebe in Deutschland momentan in Elternteil und fange bald wieder meine Ausbildung an.Ehegattrnnachzug würde abgelehnt da ich nicht genügend Einkommen habe. Ich besitze befristeten aufenthalstitel .jetzt meine frage ,würde es klappen wenn mein man einen Arbeitsvertrag unbefristet in Deutschland bekommen würde und durch sein Einkommen er alles deckt das dadurch Familienzusammenführung genehmigt wird ?

  • ich bin in Deutschland geboren und seit einem Jahr aus der Türkei verheiratet mein visum wurde abgelehnt weil zwischen meinem Arbeitertrag und Probezeit keine 6 Monate besteht mein Arbeitertrag wird 1 Jahr verlängert muss ich ein unbefristetes Arbeitsvertrag haben für die Visum meiner Frau.

  • Hallo,
    Ich habe gesehen, das hier Fragen an die Webseiten Betreiber gestellt werden, och weiß nicht ob Sie diese beantworten, habe jedenfalls keine Antworten gesehen. Ich habe eine ähnliche Frage.
    Ich bin deutscher und habe eine marokkanische Frau, mit der ich zwei Kinder habe, beide haben ebenfalls den deutschen Pass.
    Zur Zeit leben wir im Ausland, möchte aber wieder zurück kehren, wie ist das mit meiner Frau kann och Sie ohne Probleme mit rüberholen? Wenn ja wie mach ich das am einfachsten. Wie sieht das aus wenn ich arbeitslos wäre und wie sieht es aus wenn ich arbeite oder selbstständig bin?
    Können Sie mir helfen?

  • Sehr geerthe Damen und Herren

    Undzwar habe ich ein GROßES problem.Ich bin Deutsche bin verheiratet und habe eine Tochter bin wieder schwanger.Ich habe im jahr 2014 geheiratet und lebe zurzeit im nord irak. Ich möchte meine Tochter mit nach Deutschland nehmen und habe einen Antrag für sie und für meinem mann gestellt. Zum 3 mal besuche ich die deutschekonsulat in Erbil.Ich habe alle Anforderungen und Papiere eingereicht aber ohne Erfolg.Die von der Botschaft teilte mir mit das ich am 14.08.2017 den Antrag da stellen Kann und das alles ruck zuck geht aber dann meinten die das mein kommen umsonst war ??? Ich bin Sprachlos und sehr sehr enttaeucht von der botschaft ohne das die meine unterlagen anschaute schickte sie mich nach Hause.Der lange Weg und das Ganze Geld alles weg.Ich habe am 06.09.2017 meinen Flug wieder nach deutschland.Ich kann meine kleine Tochter und meinen Mann nicht verlassen.Die Oma also meine Schwiegermutter kann nicht auf die kleine aufpassen ich habe echt angst um sie was mache ich jetzt bloß.Ich weiß nicht weiter bin verzweifelt.
    ICH HOFFE SIE KOENNEN MIR WEITER HELFEN WERDE IHNEN SOOO DANKBAR SEIN !
    Mit freundlichen Grüßen

  • Guten Tag,
    durch Internet bin ich auf Ihre Webseite entdeckt. Ich bin ein Afrikaner (deutsche Angehörigkeit) ,zwei Kinder und verheiratet aber Scheidungsphase jetzt. Zurzeit bin ich Privat Insolvenz .Nach der Scheidung möchte ich meine Verlobte in Afrika verheiraten und nach Deutschland bringen. Ich arbeite bei Daimler und verdiene brutto ungefähr 3700€. Meine Frage lautet:wie sieht Familie Zusammenführen und Privat Insolvenz aus?

    Auf Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,
    Ich habe am 22.1.15 in der turkei geheiratet hab die Deutsche Staatsbürgerschaft habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

    So jetzt ist meine Frage wie müssen wir vorgehen und was müssen wir machen das er nach deutschland Reisen kann.

    Er hätte auch schon einen Job hier wo er sofort anfangen könnte.

    Wir haben in antalya geheiratet, also ist Izmir Konsulat für antaya Region zuständig.

    Vielen dank für die Antworte.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin nicht EU Bürger,habe Aufenthaltsgenemigung und bezie z.Z. ALG II. Meine Frau ist auch nicht EU bürgerin und nach dem Abschlüss Ihrer Master studium in Deutschland eine 18 Monatiger Aufenthaltsgenemigung erhalten hat, als Ausländischer Hochschulabsolväntin eine Qualifizierte Job zu finden. Leider hat Sie bis jezt nichts gefunden. Ihre aufenthaltsgemenmigung läuft ende März aus.
    wird ihe aufenthaltsgenemigung verlängert , als meine Ehrfrau , obwohl ich ALG II beziehe ?

  • ich habe in der türkei geheiratet bin in deutschland geboren und aufgewachsen habe 1 kind und habe den türkischen pass wie hol ich mein mann aus der türkei nach deutschland bin sozialenfängerin gewesen habe momantan eine arbeit was ist der ausreichende lohn für uns 3 ?

  • Hallo,
    ich bin 22 Jahre alt und habe mal ein paar fragen und zwar habe ich vor 3 wochen geheriatet in der Türkei..
    Habe selber aber die deutsche Staatsbürgerschaft.. Mein Mann beendet seinen Deutschkurs auch nächsten Monat..
    Das Problem ist ich lebe jz noch bei meinen Eltern und bin auf der suche nach Arbeit beziehe kein Hartz 4 oder sonst etwas..
    Wenn ich solange ich noch auf der suche bin Hartz 4 bekommen würde und eine Wohnung gefunden habe würde ich meinen Mann dann hier her bekommen.. Ist mir echt total wichtig schnell antwort zu bekommen… Danke schonmal im Vorraus…

    1. ich habe vor vier Monaten geheiratet und und möchte meinen Mann nach Deutschland holen. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit den Deutschen Pass und entziehe seit zwei monaten Arbeitslosengeld. Ich lebe momentan noch bei meiner Familie wo es aber genug freiraum gibt.

      Gibt es eine moeglichkeit mein Eheman zu mir nach Deutschland zu hollen damit wir zusammen leben koenen ?

      Were ganz net wen sie mir Antworten koennten

  • Hallo,
    ıch werde bald dıe deutsche Staatsangehörıgkeıt bekommen und danach ın der Türkeı heıraten. Meınen Ehemann möchte ıch nach Deutschland holen.

    Muss ıch dann 2 Jahre auf dıe Erlaubnıs warten, um den Antrag zu stellen oder geht das auch sofort?
    So wıe ıch es verstanden habe, geht es auch, wenn ıch Studentın bın und meın Ehemann kann trotzdem kommen?

    Ich bın dankbar für alle Antworten!

  • ich habe vor zwei Monaten geheiratet und und möchte meinen Mann nach Deutschland holen. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und mach zur zeit eine Ausbildung.

    Könnte ich das??

    Wenn ja

    Was muss ich genau mach.
    Muss mein mann Zuerst das Visum zur Familienzusammenführung beantragen, das Problem ist da taucht die Frage auf Wie ist ihr Lebensunterhalt gesichert , soll man dann Ausbildungsvergütung schreiben oder gar nichts. es würde mich sehr freuen wenn sie mir eine Antwort geben könnten ich bin da Ratlos.

    Danke im Voraus

  • Hallo Freunde,
    Ich habe meinem Mann vor 6 Monaten in der Schweiz geheiratet.Mein Mann hat einen F (Aufgenommene Flüchtlinge)Ausweis.Ich bin deutsche Staatsbürgerin.Mein Mann wollte Antrag für Erteilung eines Aufenhat stellen.
    Ich und meine Familie bekommen Leistungen von Jobcenter(Sozialhilfe).
    Kann ich meinen Mann ohne Einkommen,ohne Arbeit nach Deutschland holen?
    Meldebestätigung,4große Wohnraum haben wir.

    Kann mir jemand helfen?

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