Nach einer Urlaubsreise versuchen Teilnehmer oftmals, den Reisepreis nachträglich zu mindern, weil die Reise nicht nach ihren Vorstellungen abgelaufen ist. Dabei kann es vorkommen, dass die vermeintlich Anspruchsberechtigten mit ihren Forderungen über das Ziel hinausschießen.
Auch bei Pflegeversicherungen kommt es aufgrund des Kostendrucks immer häufiger dazu, dass bestimmte Leistungen nicht gewährt werden, obwohl die Pflegeversicherung rechtlich dazu verpflichtet wäre. Hier hilft oftmals nur die gerichtliche Durchsetzung.
Wenn die Anschaffung von orthopädischen Straßenschuhen notwendig ist, besteht die Krankenkasse oftmals darauf, dass der Versicherte den Eigenanteil für die Straßenschuhe übernimmt. Diese Verpflichtung wird oftmals Gegenstand von Gerichtsentscheidungen vor dem Sozialgericht.
In bestimmten Fällen kann es zu einem Spannungsverhältnis zwischen der Krankenkasse und dem Leistungsträger, zum Beispiel dem Sozialamt kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Krankenversicherung der Ansicht ist, dass der Leistungsträger für den Kranken einstandspflichtig sei.