Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz spielt insbesondere auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren eine immer größere Rolle. Bestimmte Benachteiligungen die aufgrund einer der im AGG genannten Schutzgüter erfolgen, können den Arbeitnehmer dann zu Schadensersatz berechtigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass Staatsangehörige anderer Länder einen Aufenthaltstitel für den Aufenthalt in Deutschland erhalten, wenn humanitäre oder politische Gründe dies erfordern.
Arbeitnehmer haben nicht nur generell ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, dieses Arbeitszeugnis muss auch innerhalb einer bestimmten Zeit erteilt werden. Erfolgt dies nicht, kann dies unangenehme Folgen für den Arbeitgeber haben.
Der Bundesgerichtshof hat feste Grenzen dafür festgelegt, wann ein Steuerstraftäter nicht mit einer Bewährungsstrafe verurteilt werden darf. Diese Grenze richtet sich insbesondere nach der Höhe der hinterzogenen Steuern.