Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen, die diesem aufgrund der Nichtvermietung seiner Immobilien entstehen, nicht einfach absetzen. Dem Finanzamt muss vielmehr nachgewiesen werden, dass der Steuerpflichtige Anstrengungen unternommen hat, um die Vermietung der Immobilien zu erreichen.
Das Sozialstaatsprinzip hat zur Folge, dass nicht nur deutsche Staatsbürger in den Genuss der Zahlung von Elterngeld kommen können, sondern ebenso Ausländer. Dies gilt allerdings nicht für alle Ausländer.
Nicht jede Betriebskostenabrechung des Vermieters muss durch den Mieter kommentarlos bezahlt werden. In sehr viele Betriebskostenabrechnungen schleichen sich Fehler ein, die dazu führen können, dass die Betriebskostenabrechnung noch nicht einmal fällig wird. Die Fehler der Betriebskostenabrechnung müssen allerdings genau bezeichnet und gerügt werden.
Wenn die Umleitung eine Verkehrshauptstraße zur Folge hat, dass der Lärmpegel in einer Mietwohnung erheblich gestiegen ist, kann der Mieter nicht einfach die Miete wegen eines vermeintlichen Mietmangels kürzen.