Nicht nur Klauseln des Arbeitsvertrages können dem Transparenzgebot unterliegen, sondern ebenso Klauseln eines formularmäßigen Mietvertrages. Dies sollte bei der Übernahme von formularmäßigen Mietverträgen beachtet werden.
Ein Mieter kann nicht einfach die Miete mindern, ohne den Vermieter auf den Mietmangel aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten zu haben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein dem Vermieter bekannter Mangel neu aufgetreten ist.
Im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Ländern ist die Höhe eines Schmerzensgeldanspruches in Deutschland begrenzt. Dies gilt selbst für extreme Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen.
Die Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen aus Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung und der Koalitionsfreiheit der ArbeitnehmerInnen aus Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheiden auch höchstrichterlicher Gerichte.