Im Einstellungsgespräch kann es vorkommen, dass der zukünftige Arbeitgeber die Grenzen seiner Kompetenz überschreitet, wenn er den zukünftigen Arbeitnehmer Fragen stellt, die er eigentlich nicht stellen darf. Wenn der Arbeitgeber dann kündigt, kann eine Kündigungsschutzklage Erfolg haben.
Bezieher von ALG II (Hartz 4) werden oftmals damit konfrontiert, dass das Jobcenter Einmalzahlungen, welche der Berechtigte während des Bezuges von ALG II erhält, auf den Anspruch des Berechtigten anrechnet.
Im Falle der Krankheit des Arbeitnehmers hat dieser darauf zu achten, dass hinsichtlich der Meldepflichten die gesetzlichen Vorgaben penibel eingehalten werden. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits gestört ist.
Die Durchsetzung der Krankenversicherungspflicht wird in Deutschland penibel überwacht. Dennoch kommt es immer häufiger vor, dass Menschen nicht krankenversichert sind. Dafür sieht das Gesetz bestimmte Folgen vor.