In der Probezeit kann die Kündigung von Arbeitnehmern selbst dann möglich sein, wenn diese Arbeitnehmer vor Ablauf der Probezeit einen schweren Arbeitsunfall erlitten haben.
Sowohl die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen können für den Vermieter erhebliche Probleme mit sich bringen. Denn an beiden Maßnahmen sind die Mieter nach den gesetzlichen Vorgaben zu beteiligen.
Führt der Vermieter Maßnahmen durch, die für seine Mieter zu erheblichen Mietmängeln führen, ist der Vermieter nicht davor geschützt, dass die Beseitigung der Mietmängel für ihn einen erheblichen Kostenaufwand bedeuten würden.
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Hat der Vermieter eine Forderung aus einem anderen Forderungsverhältnis als dem Mietverhältnis, verbietet das Gesetz die Aufrechnung der Mietkaution mit dieser Forderung.