Ausländische Bewerber für den Ehegattennachzug zu Deutschen müssen ihren dahingehenden Antrag bei der zuständigen Botschaft in ihrem Heimatland stellen. Eine der streitträchtigsten Voraussetzungen für den Ehegattennachzug ist das Erfordernis ausreichender Deutschkenntnisse.
Asylgründe sind in Deutschland zum Beispiel gegeben, wenn eine Person in ihrem Heimatland wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität verfolgt wird. Allerdings kann auch ein schwerer Eingriff in die öffentliche Glaubensbetätigung ein Asylgrund sein.
Die Mieterhöhung durch den Vermieter kann das Mietverhältnis erheblich beeinträchtigen. Damit der Mieter vor unberechtigten und überraschenden Mieterhöhungen geschützt ist, muss der Vermieter strenge Vorgaben erfüllen.
Einem Ausländer, der Mitglied einer terroristischen Vereinigung ist oder eine solche unterstützt, kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels versagt werden.