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Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Arbeitsrecht: Unwirksamkeit der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in der Probezeit

Arbeitsrecht
von: Helmer Tieben
Wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Probezeit gekündigt wird, ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, da dieses grundsätzlich erst nach sechs Monaten greift. Allerdings kann eine solche Kündigung trotdem angegriffen werden, wenn diese rechtsmißbräuchlich erfolgt ist, oder eine Diskriminierung vorliegt. In diesem Fall wurde eine Behinderter Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt.