Völlig zurecht sollen Arbeitnehmer immer besser vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Oftmals sehen Arbeitnehmer aber vermeintlich normale Anweisungen oder Aufforderungen des Arbeitgebers als Anlaß an, eine angebliche Benachteiligung durch den Arbeitgeber anzugreifen.
Wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Probezeit gekündigt wird, ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, da dieses grundsätzlich erst nach sechs Monaten greift. Allerdings kann eine solche Kündigung trotdem angegriffen werden, wenn diese rechtsmißbräuchlich erfolgt ist, oder eine Diskriminierung vorliegt. In diesem Fall wurde eine Behinderter Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt.
Viele Unternehmen bieten neben ihren eigenen Webseiten mittlerweile auch Profile in den sogenannten „Social Networks“ an. Dies hat den Zweck, weitere Kunden zu erreichen und den Bekanntheitsgrad des Unternehmens zu fördern. Oftmals wird dabei aber übersehen, dass auch derartige Profile ein ausreichendes Impressum benötigen.
Seit dem Jahr 1991 haben Juden sowie Menschen mit jüdischen Vorfahren aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion die Möglichkeit, als Kontingentflüchtlinge nach Deutschland einzureisen. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz vom 9. Januar 1991.