Die Eigenbedarfsnutzung muss konkret geplant und auch wirklich gewollt sein, ansonsten kann die Kündigung unwirksam und eine Räumungsklage unbegründet sein
In Neubauwohnungen, die bei Errichtung keine Feuchtigkeit aufwiesen, führt Feutigkeit bei bauseitig bedingten Mängeln zur Mietminderung. In Altbauwohnungen kann dies hingegen hinzunehmen sein.