Wenn Sie EU-/EWR-Bürgerin oder EU-/EWR-Bürger sind und Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin aus einem Nicht-EU-Staat kommt, benötigt er oder sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs.
Die Bestimmungen zur Residenzpflicht (räumliche Beschränkung) im Asylverfahren finden sich in §§ 56 ff AsylG. So besagt § 56 AsylG: 1) Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. 2) Wenn der Ausländer verpflichtet ist, in dem Bezirk einer anderen Ausländerbehörde Aufenthalt zu nehmen, ist die Aufenthaltsgestattung räumlich auf deren Bezirk beschränkt.
Der Erfolg eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt zunächst voraus, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Hierbei handelt es sich um verfahrensrechtliche Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit sich das Verwaltungsgericht mit dem Antragsbegehren befassen darf
Spezialitätenrestaurants sind nur solche Restaurants, in denen landesspezifische Speisen zubereitet werden. Der Betrieb muss geprägt sein vom Angebot ausländischer Speisen, die nach Rezepten des jeweiligen Landes zubereitetet werden. Keine Spezialitätenrestaurants sind: Imbiss-Betriebe, Catering-Unternehmen und Liefer-Services.