Die Frage, ob Photovoltaikanlagen dem öffentlichen Baurecht genügen, ist für deren Betreiber von besonderer Bedeutung. Insbesondere dann, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, kann dies zu Problemen mit der Denkmalschutzbehörde führen.
Das Repowering ist der Ersatz von älteren Windenergieanlagen durch neue, effizientere Windenergieanlagen. Neben der deutlich höheren Energie- und Vergütungsausbeute kann das Repowering selbstverständlich auch zu einem höheren Gewerbesteueraufkommen der jeweiligen Gemeinde führen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 12.10.2010 Az.: 14 ZB 09.1289 Bei ihrer Errichtung müssen Solaranlagen (Photovoltaikanlagen) sämtlichen relevanten Regelungen des öffentlichen Baurechts genügen. Zum öffentlichen Baurecht gehören das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und das sog. Baunebenrecht. In historischen Innenstädten verhindert oftmals insbesondere das Baunebenrecht in Gestalt des Denkmalschutzes die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern. Der Denkmalschutz unterliegt der… Weiterlesen
Oberlandesgericht Karlsruhe, 26.10.2010, Az.: 8 U 115/09 Eine praktisch sehr wichtige und zugleich sehr komplizierte Thematik ist die Nachhaftung… Weiterlesen