Erbrecht Archive - MTH Rechtsanwälte Köln
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Sozialrecht: Bestandsrentnern ist der Wechsel in die abschlagsfreie Altersrente verwehrt.

Erbrecht
von: Helmer Tieben
Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres ab dem 1. Juli 2014 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Bisher müssen Versicherte für jeden Monat, den sie vor der Regelaltersgrenze (aktuell, d.h. für den Geburtsjahrgang 1949, 65 Jahre und 3 Monate) in Rente gehen, 0,3 Prozent Kürzungen bei ihrer Rente in Kauf nehmen.