Die Förderung nach Petö ist in der Neufassung der Heilmittelrichtlinie vom 20.01.2011 nicht verordnungsfähiges Hilfsmittel eingestuft worden. Somit stellt sich die Frage, ob die Kosten der Petö-Therapie durch die Krankenkasse oder den Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden müssen.
Bei der Prüfung der Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung im Rahmen eines ALG II Anspruches ist nicht alleine die Verlustquote zu beachten, sondern ebenfalls zahlreiche andere Faktoren, wie Laufzeit, Ablaufleistung, Kündigungsfrist der Lebensversicherung.
Die Grundsätze der Amtshaftung, nach denen der Staat bzw. die Verwaltung dem Bürger gegenüber für Fehler haften, gelten auch in Bezug des Krankenversicherten gegenüber der Krankenkasse. Wenn dem Krankenversicherten aufgrund der Falschberatung Schäden entstehen, kann dieser gegenüber der Krankenkasse Schadensersatzansprüche geltend machen.
Mit einer vollständigen, formwirksamen Vorsorgevollmacht kann man für das Alter dafür vorsorgen, dass anstelle eines vom Amtsgericht bestellten rechtlichen Betreuers, ein vertrauenswürdiger Familienangehöriger die eigenen Angelegenheiten regelt. Die Auswahl und die Abfassung der Vorsorgevollmacht sollte allerdings so sorgfältig wie möglich erfolgen, da es ansonsten dennoch zu einer Bestellung eines rechtlichen Betreuers kommen kann.