Mit der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung soll Menschen, welche körperlich und geistig eingeschränkt sind und ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können, die Möglichkeit gegeben werden, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Ambulante Pflegedienste können durch ihren Service Pflegebedürftigen ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung ermöglichen. Dazu gewährt der Gesetzgeber zahlreiche Hilfen. Insbesondere die Pflegeversicherung zahlt die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes. Wenn der Pflegedienst allerdings nicht erbrachte Leistungen abrechnet, kann dies zivilrechtliche und auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Neben der Einstufung eines Arbeitnehmers bzw eines Beamten als Behinderter nach dem SGB IX kann auch eine Gleichstellung der Person mit Behinderten erfolgen. Diese Gleichstellung hat direkte Folgen auf die zukünftige Beschäftigungssituation des Arbeitnehmers.
Die Abrechung von Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst kann immer dann problematisch sein, wenn die zu pflegende Person verstorben ist. Hier gilt es bestimmte Vorgaben zu beachten.