Im Fall der Mangelhaftigkeit einer Solaranlage ist zunächst einmal die rechtliche Einordnung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses wichtig. Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand (z. B. eine Solaranlage) zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen… Weiterlesen
Auch wenn Energieanlagen als sogenannte Bürgerwindparks ausgestaltet werden, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für solche Anlagen zu erhöhen, gibt es sehr oft Konflikte zwischen Anwohnern und Anlagenbetreibern.
Benutzt ein Wettbewerber die Darstellung von Produkten eines anderen Herstellers ohne dessen Genehmigung eingeholt zu haben, kann es leicht zu wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen kommen.