Werden einzelne Mitglieder eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch eine Maßnahme der WEG nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, muss der dahingehende Beschluss einstimmig erfolgen. Ansonsten kann der Beschluss durch das Mitglied angefochten werden.
Wenn das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter beendet ist, bedeutet dies nicht, dass beide Parteien für bestimmte Sachverhalte nicht mehr gegenüber dem jeweils anderen verpflichtet sind. Dies folgt aus der Generalklausel § 242 BGB, Treu und Glauben. Denn auch nach einem Vertragsverhältnis kann man sich als Vertragspartei darauf verlassen, dass die anderen Vertragspartei ihren Pflichten nachkommt.
Gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 AGS ist grundsätzlich der Eigentümer Schuldner der Abfallgebühren. Werden dennoch vorrangig die Mieter herangezogen, kann sekundär wieder der Eigentümer in Anspruch genommen werden, wenn die Mieter nicht zahlen.
Wenn die Versorgung eines Grundstücks mit Strom und Wasser nur über die Anschlüsse möglich ist, die auf dem Grundstück eines Dritten liegen, kann dies zu erheblichen Problemen führen.