Für deutsche Unternehmen, welche ihre Produkte ins Ausland und insbesondere in Drittländer liefern, sind dabei schwierige umsatzsteuerrechtliche Rechtsfragen zu beachten.
Umsatzsteuerrechtliche Rechtsfragen werden nicht nur bei der grenzüberschreitenden Lieferung von Waren sondern auch bei der Erbringung von Dienstleistungen relevant. Grundsätzlich ist dabei zunächst zwischen der Erbringung von Dienstleistungen ins EU Ausland und der Erbringung von Dienstleistungen in Drittländer zu unterscheiden.
Feststellung des zu versteuernden Einkommens Um die fällige Einkommensteuer festzustellen, muss zunächst einmal das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG) berechnet werden, auf das dann der jeweilige Steuersatz angewendet werden muss. Diese Feststellung erfolgt in vier… Weiterlesen
Niedersächsisches Finanzgericht, 21.12.2009, Az.: 16 K 377/09 Umsatzsteuer wird grundsätzlich immer dann fällig, wenn Waren oder Dienstleistungen verkauft werden. Unternehmer sind demgemäß verpflichtet, ihren Kunden Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Natürlich bezahlen Unternehmer auch selber bei unternehmensbezogenen Einkäufen Umsatzsteuer (Vorsteuer). Diese Vorsteuer kann dann… Weiterlesen