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Ausländerrecht

Die Rechtsanwälte der Kölner Kanzlei beraten und vertreten Mandaten im Ausländerrecht.

Dazu gehören alle Teilbereiche des Asylrechts, des Flüchtlingsrechts sowie des Staatsangehörigkeitsrechts:

  • Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis).

  • Ehegattennachzug zu Deutschen

  • Ehegattennachzug zu Ausländern

  • Visumsverfahren / Einreise.

  • Schengen-Visum/Remonstration und Klage bei Versagung des Schengen Visums für Drittlandsangehörige (z. B. aus Ägypten, Algerien, China, Indien, Kasachstan, Libanon, Marokko, Phillipinen, Russland, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weissrussland, etc.).

  • Asylrecht

  • Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte.

  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (insbesondere Studium) sowie Migration.

  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit sowie Migration.

  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.

  • Vorwurf der Scheinehe.

  • Kindernachzug (Vorwurf der Scheinadoption).

  • Familiennachzug/Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger.

  • Abschiebung und Ausweisung

  • Bleiberecht

  • Duldung & Grenzübertrittsbescheinigung.

  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

  • Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen.

  • Staatsangehörigkeit/Einbürgerung

 

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