Rechtsanwalt für Ausländerrecht Köln
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
Beratung unter:
Tel.: 0221 - 80187670

Schwerpunkte
    • Einbürgerung/Staatsangehörigkeit
    • Familiennachzug
    • Klage und Remonstration
    • Freizügigkeitsrecht
    • Abschiebung/Asylrecht
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Rechtsanwalt Helmer Tieben

Helmer Tieben

Rechtsanwalt Ausländerrecht

Herr Rechtsanwalt Helmer Tieben mit seinem Büro in der Kölner Südstadt nahe der Ulrepforte beschäftigt sich bereits langjährig mit dem Ausländer- und dem Asylrecht und besitzt dementsprechende Erfahrung. Aufgrund seiner Kompetenz in diesem Gebiet berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Tieben nicht nur in der Domstadt Köln, sondern im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus. Aus Köln mit seinem Ausländeranteil von etwa 20% kommen jedoch die meisten der Mandanten.

Herr Rechtsanwalt Tieben ist Ihr Ansprechpartner für alle ausländerrechtlichen Fragen und vertritt Sie gegenüber der Ausländerbehörde oder der Botschaft mit Engagement und Nachdruck, um Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen. Herr Rechtsanwalt Helmer Tieben hat langjährig im Ausland gelebt und gearbeitet. Er besitzt daher das für dieses Beratungsgebiet notwendige Einfühlungsvermögen für andere Kulturen.

Nichtsdestotrotz steht und fällt die erfolgreiche Beratung im Ausländerrecht mit den detaillierten Kenntnissen der folgenden rechtlichen Beratungsgebiete:

I. Ausländerrecht

1. Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln

Das deutsche Aufenthaltsgesetz stellt den zentralen Teil des deutschen Ausländerrechts dar und bildet die gesetzliche Grundlage für die verschiedenen Aufenthaltstitel, die ein drittstaatsangehöriger Ausländer in Deutschland erlangen kann. Mittlerweile sieht das Aufenthaltsgesetz insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor: das Visum, die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Blaue Karte EU und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU.

Das Visum ist ein Aufenthaltstitel, der lediglich zu kurzfristigen Aufenthalten in der BRD berechtigt. Beim Visum unterscheidet das Gesetz zwischen dem nationalen Visum und dem Schengenvisum. Die Aufenthaltserlaubnis wiederum ist ein Aufenthaltstitel, welche befristet zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken erteilt wird. Nach einer bestimmten Zeit und bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen kann der Ausländer dann eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Diese ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt immer zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Blaue Karte EU ist als Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten gedacht und die Erlaubnis zum Daueraufenhalt-EU ist der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt und soll drittstaatsangehörigen Bürgern, die nicht zur EU gehören, ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland geben.

Die meisten der oben genannten Aufenthaltstitel werden in der Regel nur zu bestimmten Aufenthaltszwecken erteilt. Dabei unterteilt das Aufenthaltsgesetz in verschiedene Gruppen von Aufenthaltszwecken. Es gibt die Aufenthaltszwecke zur Ausbildung, die Aufenthaltszwecke zur Erwerbstätigkeit, die Aufenthaltszwecke aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und die Aufenthaltzwecke aus familiären Gründen. Darüber hinaus gibt es noch einige wenige besondere Aufenthaltsrechte.

Insbesondere die rechtsanwaltliche Vertretung und Beratung bei Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln für familiäre Zwecke ist immer wieder Gegenstand der Tätigkeit der Kanzlei. Wenn zum Beispiel der ausländische Ehegatte eines Deutschen oder eines Ausländers in Deutschland leben möchte, braucht er ein Visum/Aufenthaltserlaubnis um langfristig in Deutschland leben zu können. Das Verfahren der Erteilung eines solchen Visums/Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten nennt man dann auch Ehegattennachzug oder Familiennachzug. Nachzugsberechtigt können aber auch andere Familienangehörige sein, wie zum Beispiel die im Ausland lebenden Kinder oder Eltern des in Deutschland lebenden Ausländers oder Deutschen.

Selbstverständlich hilft Herr Rechtsanwalt Helmer Tieben auch Studenten, Arbeitnehmern oder Selbstständigen bei Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels. Selbstverständlich können auch deutsche Unternehmen darin unterstützt werden, ausländische Arbeitnehmer nach Deutschland zu bringen oder in Deutschland zu halten. So kann Herr Rechtsanwalt Helmer Tieben auch bei der Beantragung und Durchsetzung einer ICT Karte oder einer Mobiler-ICT-Karte behilflich sein. Auch Künstler und Sportler, welche in Deutschland kurz- oder längerfristige Aufenthalte planen, können unbürokratisch und professionell unterstützt werden.

Staatsangehörigen unter Anderem der folgenden Länder konnten wir bereits helfen, ein Aufenthaltsrecht in Deutschland über die dortige deutsche Botschaft oder die Ausländerbehörde zu bekommen oder zu behalten: Türkei, Iran, Ukraine, Russland, Indien, Pakistan, Thailand, Vietnam, Kambodscha, Philippinen, China, Marokko, Algerien, Libyen, Ägypten, Tunesien, USA, Brasilien, Argentinien, Mexico, Australien, etc.

Sollten Sie Probleme mit der Beantragung oder der Verlängerung eines Aufenthaltstitels haben, weil Ihnen zum Beispiel die Botschaft oder die Ausländerbehörde die Erteilung des Aufenthaltstitels verweigert, sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Helmer Tieben an.

2. Rechtsbehelfe im Ausländerrecht (z. B.: Remonstration oder Klage)

Wird der Antrag des Ausländers auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels abgelehnt, kann dieser verschiedene Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung einlegen. Wird zum Beispiel der Antrag eines im Ausland lebenden Ausländers auf ein Schengenvisum (z. B. zu touristischen oder zu Besuchszwecken) oder ein nationales Visum (z. B. zum Ehegattennachzug, Familiennachzug oder zu Studienzwecken) abgelehnt, kann der Ausländer gegen diese Entscheidung Remonstration und/oder Klage zum Verwaltungsgericht Berlin einreichen. Häufige Ablehnungsgründe bei nationalen Visa sind zum Beispiel der Verdacht der Scheinehe (beim Ehegattennachzug) oder andere Zweifel der Botschaft an der Absicht des Ausländers hinsichtlich des beantragten Aufenthaltszwecks. Beim Schengenvisum wiederum ist ein häufiger Ablehnungsgrund die sogenannte „fehlende Rückkehrbereitschaft“ des Ausländers oder Zweifel am Aufenthaltszweck.

Wenn also Ihr Antrag oder der Antrag eines Verwandten bzw. Freundes oder zukünftigen Mitarbeiters abgelehnt worden ist, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Helmer Tieben zeitnah, da die genannten Rechtsbehelfe fristgebunden sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Aufenthaltstitel auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (Eilrechtsschutz) gerichtlich geltend gemacht werden, wenn auf die Entscheidung der Botschaft bzw. Ausländerbehörde nicht ewig gewartet werden kann. Auch kann eine Untätigkeitsklage eingereicht werden, wenn sich die Behörde mit ihrer Entscheidung zu lange Zeit lässt.

Wird der Antrag eines bereits in Deutschland lebenden Ausländers auf eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde abgelehnt, kann ebenfalls Klage gegen diese Entscheidung eingereicht werden. Dies gilt auch für die oftmals zeitgleich angedrohte Abschiebung/Ausweisung des Ausländers. Diese Klage richtet sich dann aber an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht. Da die Klage gegen die Abschiebungsverfügung der Ausländerbehörde oftmals keine aufschiebende Wirkung hat, muss neben der Klage auch noch ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt werden.

Auch dahingehend vertreten Herr Rechtsanwalt Helmer Tieben Sie gerne. Rufen Sie einfach an unter der 0221-80187670 an und wir klären mit Ihnen zusammen, wie wir Ihnen am besten helfen können.

Rechtsanwalt Koeln Tieben

Wenn Sie eine ausländerrechtliche Fragestellung haben, melden Sie sich bei Rechtsanwalt Helmer Tieben. Rechtsanwalt Tieben ist seit dem Jahre 2005 als Anwalt zugelassen und arbeitet schwerpunktmäßig im Ausländerrecht. Sie erreichen Rechtsanwalt Tieben unter der Telefonnummer 0221 – 80187670.

3. Beratung und Vertretung bei Einbürgerung/Staatsangehörigkeit

Auch mit der Beratung und Vertretung hinsichtlich des Einbürgerungsverfahrens wird Herr Rechtsanwalt Helmer Tieben immer wieder beauftragt. In Deutschland gibt es zwei Arten der Einbürgerung. Zum Einen die Ermessenseinbürgerung und zum Anderen die Anspruchseinbürgerung. Die Ermessenseinbürgerung gilt vor allem für bestimmte Personengruppen, wie z.B. die Ehegatten von Deutschen, während die Anspruchseinbürgerung eher auf die Erfüllung von verschiedenen Grundvoraussetzungen abzielt. Sollte Ihre Einbürgerung aus Gründen abgelehnt worden sein, welche Sie für unberechtigt halten, kontaktieren Sie uns einfach, damit wir Ihnen außergerichtlich und/oder gerichtlich helfen können.

Ein großes Thema, insbesondere in Köln, ist auch die Länge des Einbürgerungsverfahrens. Grundsätzlich ist die Behörde gehalten, das Einbürgerungsverfahren in einem angemessenen Zeitraum abzuschließen. Angemessen ist in der Regel ein Zeitraum von etwa 3 Monaten. In der Praxis dauert das Verfahren allerdings eher 8-12 Monate, wenn nicht sogar länger. In derartigen Fällen kann die Behörde mittels einer Untätigkeitsklage oder durch Aufforderungsschreiben zur schnelleren Bearbeitung des Einbürgerungsantrages gebracht werden.

4. Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen sowie Rechte nach Assoziierungsabkommen

Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union berechtigt deren Bürger, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Ebenfalls berechtigt sind die Bürger der Europäischen Union, sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich betätigen zu können, also unselbständig oder selbständig, dauerhaft oder vorübergehend tätig zu sein.

Diese Rechte gelten aber grundsätzlich auch für die Familienangehörigen von Unionsbürgern. Gerne berät Herrn Rechtsanwalt Helmer Tieben bei dahingehenden Fragestellungen und räumt Probleme mit den Behörden für Sie aus.

Selbstverständlich beraten wir auch Bürger von Staaten, mit denen ein Assoziierungsabkommen (zum Beispiel der Türkei, Aufenthaltstitel nach ARB 1/80) besteht, hinsichtlich ihrer speziellen Rechte in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr. Sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Helmer Tieben einfach an.

5. Abschiebung/Befristung der Abschiebung

Es kann vorkommen, dass ein ausländischer Staatsangehöriger aus Deutschland abgeschoben wird, weil sein Aufenthaltstitel nicht verlängert wurde, zum Beispiel, weil er die Voraussetzungen für den Aufenthaltszweck nicht mehr erfüllt, oder weil er zum Beispiel strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. In vielen Fällen handelt es sich bei diesen Straftaten um eine Jugendsünde des Ausländers, so dass dieser gerne wieder nach Deutschland zu seinen Verwandten zurückkommen möchte.

Sollte Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen/Freunde die Abschiebung drohen oder sollten Sie wieder nach Deutschland kommen wollen, berät Herrn Rechtsanwalt Helmer Tieben Sie gerne hinsichtlich der bestehenden Möglichkeiten und der besten Vorgehensweise. Auch hier kann die Ausländerbehörde zunächst außergerichtlich kontaktiert werden, es kann Klage eingereicht werden oder die Auswirkungen der Abschiebung können auf Antrag befristet werden. Rufen sie einfach an.

6. Weitere Beratungsgebiete

Die oben näher dargestellten Rechtsgebiete stellen nur einen Ausschnitt der Leistungen der Kanzlei dar. Bei dem Ausländerrecht handelt es sich um ein äußerst vielschichtiges Rechtsgebiet. Rechtsanwalt Tieben berät Sie bei allen Themen, welche das Ausländerrecht bereithält. Dazu gehört zum Beispiel auch die Duldung, Fiktionsbescheinigung, Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs, räumliche Einschränkungen im Rahmen des Aufenthaltstitels, etc. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihr Fall zu der Beratungskompetenz der Kanzlei passt, melden Sie sich einfach und wir beraten gemeinsam, ob eine Unterstützung möglich ist.

II. Asylrecht

Das deutsche Asylrecht ist als Grundrecht im Grundgesetz Artikel 16a verankert. Sollten Sie in Deutschland Asyl beantragen wollen oder bereits beantragt haben, kontaktieren Sie uns und wir werden versuchen, Ihnen bei der Beantragung oder bei der Durchsetzung Ihres Asylantrages zu helfen. Selbstverständlich können wir auch Untätigkeitsklage einreichen, wenn das Asylverfahren die angemessene Länge bereits überschritten hat.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie ausländerrechtliche Beratung benötigen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de

So sieht der Ablauf bei uns aus

Erstgespräch

Wir besprechen in einem telefonischen Erstgespräch Ihr Problem und je nach Ersteinschätzung folgen weitere Schritte

Erstberatung / Treffen

Nach Terminvereinbarung folgt ein Treffen in der Kanzlei, um die notwendigen weiteren Besprechungen oder eine Beratung vorzunehmen

Ergebnisse

In enger Abstimmung mit Ihnen erfolgt die rechtliche Vertretung, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen