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15.04.12
10.03.12
15.05.11
15.05.11
03.05.11
Familienrecht und Erbrecht
Im Familienrecht und Erbrecht beraten und vertreten unsere Kölner Rechtsanwälte Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:
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Elternunterhalt: Beratung und Vertretung zum Elternunterhalt (Prüfung der Unterhaltsbedürftigkeit der Eltern und der Leistungsfähigkeit der Kinder, Vertretung vor Behörden, gerichtliche Vertretung, etc.)
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Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag).
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Trennung und Scheidung nach deutschem Recht.
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Pflichtteilsrecht (Auskunftsrecht bei Pflichtteil).
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Anrechnung lebzeitiger Schenkungen auf das Erbe.
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Patientenverfügungen
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Berliner Testament.
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Ausschlagung des Erbes.
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Beratung zu handschriftlichen Testamenten.
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Unternehmens- und Vermögensnachfolgegestaltungen, auch unter dem Gesichtspunkt der Steueroptimierung.
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Beratung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
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Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten.
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Testamentsvollstreckungen in Deutschland.
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Ehegatten- und Kindesunterhalt in Deutschland.
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Vermögensauseinandersetzung.
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Elterliche Sorge.
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Zugewinnausgleich.
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Hausratsteilung.
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Unterhalt bei Scheidung.
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Erstberatung zur Scheidung und Trennungssituation (Beweissicherung, Kartensperrung, Vermögensaufstellung).
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Betreuungsrecht.
Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht mehr möglich sein, beraten vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.





