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Familienrecht und Erbrecht

Im Familienrecht und Erbrecht beraten und vertreten unsere Kölner Rechtsanwälte Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Elternunterhalt: Beratung und Vertretung zum Elternunterhalt (Prüfung der Unterhaltsbedürftigkeit der Eltern und der Leistungsfähigkeit der Kinder, Vertretung vor Behörden, gerichtliche Vertretung, etc.)

  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Erbvertrag).

  • Trennung und Scheidung nach deutschem Recht.

  • Pflichtteilsrecht (Auskunftsrecht bei Pflichtteil).

  • Anrechnung lebzeitiger Schenkungen auf das Erbe.

  • Patientenverfügungen

  • Berliner Testament.

  • Ausschlagung des Erbes.

  • Beratung zu handschriftlichen Testamenten.

  • Unternehmens- und Vermögensnachfolgegestaltungen, auch unter dem Gesichtspunkt der Steueroptimierung.

  • Beratung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

  • Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten.

  • Testamentsvollstreckungen in Deutschland.

  • Ehegatten- und Kindesunterhalt in Deutschland.

  • Vermögensauseinandersetzung.

  • Elterliche Sorge.

  • Zugewinnausgleich.

  • Hausratsteilung.

  • Unterhalt bei Scheidung.

  • Erstberatung zur Scheidung und Trennungssituation (Beweissicherung, Kartensperrung, Vermögensaufstellung).

  • Betreuungsrecht.

Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht mehr möglich sein, beraten vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.

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