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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte Personen- und Kapitalgesellschaften in sämtlichen gesellschafts-rechtlichen Fragestellungen.

Dabei haben wir grundsätzlich auch die steuerlichen Auswirkungen etwaiger Gestaltungen im Blick.

  • Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen.

  • Allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung im Rahmen der Existenzgründung.

  • Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen für alle deutschen Gesellschaftsformen (z. B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, KGaA, GmbH, uGmbH, AG) aber auch von ausgewählten europäischen Gesellschaftsformen (z. B englische Limited (Ltd.)).

  • Erstellung und Überprüfung von besonderen Unternehmensverträgen (z.B. Ergebnisabführungsverträgen).

  • Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen im schriftlichen Verfahren oder in Präsenzversammlungen.

  • Begleitung und Protokollführung bei Gesellschafterversammlungen durch unsere Rechtsanwälte.

  • Beschlussanfechtung sowie Gesellschafterklage (actio pro socio) bei Gesellschafterstreitigkeiten.

  • Allgemeine Rechtsdurchsetzung von Minderheitsgesellschaftern und Kommanditisten.

  • Abschluss, Änderung und Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen.

  • GmbH-Recht.

  • Aktienrecht.

Im Handelsrecht berät und vertritt unsere Kölner Kanzlei Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Internationales Handelsrecht

  • UN-Kaufrecht

  • Europäisches und internationales Zivilverfahrensrecht

  • Schiedgerichtsbarkeit (International Chamber of Commerce)

  • Erstellung von Verträgen mit Ihren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern.

  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihren Verkauf, Einkauf oder Ihre Dienstleistung.

  • Erstellung handelsrechtlicher Vollmachten (Handlungsvollmacht, Prokura, etc.).

  • Beratung im Bereich des Handelsvertreterrechts.

  • Beratung im Bereich des Vertriebsrechts.

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