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08.04.11
08.04.11
05.03.11
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte Personen- und Kapitalgesellschaften in sämtlichen gesellschafts-rechtlichen Fragestellungen.
Dabei haben wir grundsätzlich auch die steuerlichen Auswirkungen etwaiger Gestaltungen im Blick.
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Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen.
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Allgemeine gesellschaftsrechtliche Beratung im Rahmen der Existenzgründung.
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Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen für alle deutschen Gesellschaftsformen (z. B. GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, KGaA, GmbH, uGmbH, AG) aber auch von ausgewählten europäischen Gesellschaftsformen (z. B englische Limited (Ltd.)).
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Erstellung und Überprüfung von besonderen Unternehmensverträgen (z.B. Ergebnisabführungsverträgen).
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Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen im schriftlichen Verfahren oder in Präsenzversammlungen.
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Begleitung und Protokollführung bei Gesellschafterversammlungen durch unsere Rechtsanwälte.
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Beschlussanfechtung sowie Gesellschafterklage (actio pro socio) bei Gesellschafterstreitigkeiten.
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Allgemeine Rechtsdurchsetzung von Minderheitsgesellschaftern und Kommanditisten.
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Abschluss, Änderung und Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen.
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GmbH-Recht.
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Aktienrecht.
Im Handelsrecht berät und vertritt unsere Kölner Kanzlei Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:
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Internationales Handelsrecht
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UN-Kaufrecht
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Europäisches und internationales Zivilverfahrensrecht
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Schiedgerichtsbarkeit (International Chamber of Commerce)
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Erstellung von Verträgen mit Ihren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern.
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Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihren Verkauf, Einkauf oder Ihre Dienstleistung.
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Erstellung handelsrechtlicher Vollmachten (Handlungsvollmacht, Prokura, etc.).
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Beratung im Bereich des Handelsvertreterrechts.
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Beratung im Bereich des Vertriebsrechts.





