Archiv der Kategorie: Wettbewerbsrecht

Abmahnung der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg wegen des Filmwerks Ronal der Barbar

Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg mahnt zurzeit im Auftrag der MFA + Filmdistribution e.K. wegen des Films “Ronal der Barbar“ ab.

Im Rahmen dieser Abmahnungen fordert die Kanzlei U & C einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, aber auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten

Der Großteil der Filesharing-Abmahnungen haben den folgenden Inhalt: Die abmahnende Kanzlei bietet eine außergerichtliche Einigung dergestalt an, dass der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt sowie eine Vergleichssumme zahlt. Um den Druck auf den Abgemahnten zu erhöhen, werden dabei besonders kurze Fristen gesetzt.

Die meisten Unterlassungserklärungen beziehen sich dabei allerdings unzulässigerweise auf das gesamte Repertoire des Auftraggebers und die Summe des Vergleichsangebotes ist meistens deutlich zu hoch angesetzt.

Keinesfalls sollte eine solche Unterlassungserklärung daher ungeprüft unterschrieben und die Vergleichssumme sofort gezahlt werden.

In den meisten Fällen lohnt es sich also, einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegen die Abmahnung zu beauftragen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen und erhalten eine erste unverbindliche Kosteneinschätzung hinsichtlich unserer Vertretung:

Telefon: (0221) 20426165
Telefax: (0221) 2717110
E-Mail: info@mth-partner.de

Rechtsanwälte in Köln beraten und vertreten bundesweit im Internet- und Wettbewerbsrecht.

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Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Bezug auf den Song The Power of Love

Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main mahnt zur Zeit im Auftrag der Songwriterin Mary Applegate wegen des Musikwerks “Jennifer Rush – The Power of Love” ab.

Im Rahmen dieser Abmahnungen fordert die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum Einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Kosten.

Der Großteil der Filesharing-Abmahnungen haben den folgenden Inhalt: Die abmahnende Kanzlei bietet eine außergerichtliche Einigung dergestalt an, dass der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt sowie eine Vergleichssumme zahlt. Um den Druck auf den Abgemahnten zu erhöhen, werden dabei besonders kurze Fristen gesetzt.

Die meisten Unterlassungserklärungen beziehen sich dabei allerdings unzulässigerweise auf das gesamte Repertoire des Künstlers bzw. des Songwriters und die Summe des Vergleichsangebotes ist meistens deutlich zu hoch angesetzt.

Keinesfalls sollte eine solche Unterlassungserklärung daher ungeprüft unterschrieben und die Vergleichssumme sofort gezahlt werden.

In den meisten Fällen lohnt es sich also, einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegen die Abmahnung zu beauftragen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne mit uns in Verbindung setzen und erhalten eine erste Kosteneinschätzung hinsichtlich unserer Vertretung.

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Vertragsrecht: Verhalten bei Abofallen im Internet bzw. bei Handybenutzung

Immer mehr Menschen in Deutschland werden Opfer sogenannter Abofallen. Die Betreiber dieser Fallen bieten die unterschiedlichsten Dienste vordergründig kostenlos an, um dann im Nachhinein hohe Kosten abzurechnen.

Die angebotenen Dienste umfassen Routenplaner, Gratis-SMS Dienste, Intelligenztests, Suchmaschinenoptimierungsdienste, Ahnenforschung, Handyortung, etc.

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Wettbewerbsrecht: Garantieversprechen in der Werbung muss keine Aussagen zu den Voraussetzungen der Garantie enthalten

Bundesgerichtshof, 14.04.2011, Az. ZR I 133/09

Die Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen ist in Deutschland an enge Voraussetzungen geknüpft.
Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine geschäftliche Handlung irreführend, wenn sie unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung enthält.

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Markenrecht: Wortfolge “Das Örtliche” ist als Wortmarke eintragungsfähig

Bundespatentgericht, 01.12.2010, 29 W (pat) 163/10

Gem. § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

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Internetrecht: Rechtliche Ausgestaltung des Vertrages über Suchmaschinenoptimierung (SEO-Vertrag)

Aufgrund der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung des Internets sind in den letzten Jahren viele Agenturen entstanden, die sich hauptsächlich oder ausschließlich mit dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung beschäftigen.

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Urheberrecht: Eltern haften für das Filesharing ihrer Kinder

Landgericht Köln, 24.11.2010, Az.: 28 O 202/10

Immer wieder werden Internetnutzer wegen „Filesharing“ von Kanzleien abgemahnt, die sich auf die Ahndung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben. Filesharing ist das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets unter Verwendung eines Peer-to-Peer-Netzwerks. Dabei stellte jeder in diesem Netzwerk angemeldete Computer den anderen Computern seine Ressourcen zur Verfügung. Das heisst, dass jeder Teilnehmer auf den Festplatten der anderen Teilnehmer nach Musikdateien (z. B. im mp3-Format) oder anderen Dateien suchen und diese herunterladen kann. Dafür stellt dieser Teilnehmer im Gegenzug seine Dateien zum Herunterladen zur Verfügung. Sind diese Dateien urheberrechtlich geschützt, fallen sowohl das Herunterladen als auch das zur Zur-Verfügung-stellen dieser unter das Urheberrechtsgesetz.

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Erneuerbare Energien: Windkraftanlagenhersteller Enercon wehrt sich erfolgreich gegen Atomlobby

Landgericht Berlin, 07.12.2010, Az.: Az. 16 O 560/10

Die Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen ist in Deutschland an enge Voraussetzungen geknüpft. Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb („UWG“) ist eine geschäftliche Handlung (die Werbung) irreführend, wenn sie unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung enthält. Als solche Eigenschaften führt das Gesetz zum Beispiel die Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung oder das Zubehör der Produkte oder Dienstleistungen auf. Macht der Wettbewerber demgemäß falsche Angaben über solche Eigenschaften seines Produkts in seiner Werbung, haben andere Wettbewerber einen Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1, §§ 3, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 n. F. UWG.

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Markenrecht: BPatG bejaht Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke “EpiTect” und “Epitest”

Bundespatentgericht, 06.07.2010, Az.: 24 W (pat) 23/10

Gem. § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

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Markenrecht: Der Name „Naturplus“ für Lebensmittel ist nicht als Marke eintragungsfähig

Bundespatentgericht, Beschluss vom 12.11.2010, Az.: 28 W (pat) 2/10 – Naturplus

Gem. § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

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