Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg mahnt zurzeit im Auftrag der MFA + Filmdistribution e.K. wegen des Films “Ronal der Barbar“ ab.
Im Rahmen dieser Abmahnungen fordert die Kanzlei U & C einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, aber auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten
Der Großteil der Filesharing-Abmahnungen haben den folgenden Inhalt: Die abmahnende Kanzlei bietet eine außergerichtliche Einigung dergestalt an, dass der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt sowie eine Vergleichssumme zahlt. Um den Druck auf den Abgemahnten zu erhöhen, werden dabei besonders kurze Fristen gesetzt.
Die meisten Unterlassungserklärungen beziehen sich dabei allerdings unzulässigerweise auf das gesamte Repertoire des Auftraggebers und die Summe des Vergleichsangebotes ist meistens deutlich zu hoch angesetzt.
Keinesfalls sollte eine solche Unterlassungserklärung daher ungeprüft unterschrieben und die Vergleichssumme sofort gezahlt werden.
In den meisten Fällen lohnt es sich also, einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegen die Abmahnung zu beauftragen.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen und erhalten eine erste unverbindliche Kosteneinschätzung hinsichtlich unserer Vertretung:
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