Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern Archive - MTH Rechtsanwälte Köln
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Tag Archive: Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern

  1. Auslaenderrecht: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ab September 2011 eingefuehrt.

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    Im Rahmen der Umsetzung einer EU-Verordnung wurde am 01. September 2011 in Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.

    Die Ausländerbehörde vergibt die Aufenthaltserlaubnis nun in Form einer Karte, die so groß ist wie eine Kreditkarte, so dass der Aufkleber im Reisepass ab nun der Vergangenheit angehoert.

    Folgende Aufenthaltstitel werden ab nun als elektronische Aufenthaltstitel vergeben:

    – Aufenthaltserlaubnis
    – Niederlassungserlaubnis
    – Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
    – Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
    – Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
    – Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
    – Blaue Karte-EU

    Zwar erfolgt die Beantragung der Aufenthaltstitel nach wie vor beim zustaendigen Ausländeramt, ausgestellt werden sie jedoch von der Bundesdruckerei in Berlin.

    Wer einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern muss, sollte in Zukunft somit spätestens zwei Monate vor Ablauf des alten einen neuen Titel beantragen.

    Übersicht über Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

    Aufenthaltstitel_nach_dem_AufenthaltsG

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