Falsche Behauptungen von Kollegen Archive - MTH Rechtsanwälte Köln
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Tag Archive: Falsche Behauptungen von Kollegen

  1. Arbeitsrecht: Die arbeitsrechtliche Kündigung aufgrund falscher Behauptungen über Kollegen

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    Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 04.02.2014, Az.: 19 Sa 322/13

    Gemäß § 626 BGB kann ein Arbeitsvertrag gekündigt werden, wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fortzuführen. Dabei ist allerdings festzustellen, ob ein triftiger Grund zur fristlosen Kündigung gegeben ist.

    Ein wichtiger Grund können zum Beispiel grobe Beleidigungen oder erhebliche Ehrverletzungen des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer sein. Auch die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen über Kollegen oder den Arbeitgeber kann  ein wichtiger Grund sein.

    Zwar darf der Arbeitnehmer Kritik an dem Arbeitgeber oder an den betrieblichen Abläufen üben, dies aber nur in einem gewissen Umfang. Auch kann sich der Arbeitnehmer bei Beleidigungen nicht auf sein Recht der freien Meinungsäußerung nach Art. 5 Grundgesetz berufen. Denn auch die Ausübung dieses Grundrechts findet seine Schranken, wenn die Grundrechte anderer beeinträchtigt werden.

    In dem oben genannten Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hatte dieses darüber zu entscheiden, ob die Kündigung einer Arbeitnehmerin rechtmäßig war, weil diese ehrrührige Behauptungen über ihre Kollegen aufgestellt hatte.

    welche Kündigungsgründe gibt es

    Sachverhalt des gerichtlichen Verfahrens:

    Sekretärin behauptet, dass es während der Arbeitszeit zu Alkoholexessen und sexuellen Handlungen gekommen sei

    Die Klägerin war von dem beklagten Landkreis in einer Stadtkämmerei als Sekretärin beschäftigt gewesen. Während ihres Arbeitsverhältnisses hatte die Klägerin gegenüber ihrem Arbeitgeber schwere Vorwürfe, insbesondere gegen die Kämmerin, aber auch gegen weitere Kollegen erhoben.

    Nach Angaben der Klägerin sei es während der Arbeitszeit zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen gekommen.

    Arbeitgeber kündigt wegen dieser haltlosen Vorwürfe ordentlich

    Nach Prüfung der Vorwürfe kündigte der Landkreis das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Gegen diese Kündigung reichte die Klägerin Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht ein. Als dieses die Kündigungsschutzklage abwies, legte die Klägerin Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein.

    Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg:

    Wie das Arbeitsgericht weist auch das Berufungsgericht die Kündigungsschutzklage ab.

    Auch das LAG Berlin-Brandenburg folgte der Ansicht der Klägerin nicht und wies die Kündigungsschutzklage dieser nach Vernehmung von Zeugen ab.

    Die Klägerin habe ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und hierdurch ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt; dass die Arbeitsabläufe in der Stadtkämmerei teilweise zu beanstanden gewesen seien, rechtfertige oder entschuldige die ehrenrührigen Behauptungen der Klägerin nicht. Im Ergebnis sei es dem Landkreis somit insgesamt nicht zuzumuten gewesen, das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin weiter fortzusetzen.

    Quelle: LAG Berlin-Brandenburg

    Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

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