Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Archive - MTH Rechtsanwälte Köln
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Tag Archive: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  1. Ausländerrecht: Die Einbürgerung kann bei einer Verurteilung zu 120 Tagessätzen wegen gefährlicher Körperverletzung versagt werden.

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    Bundesverwaltungsgericht, 20.03.2012, Az.: 5 C 5.11

    Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.

    Gem. § 3 StAG wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben

    – durch Geburt gem. § 4 StAG,
    – durch Erklärung nach § 5 StAG,
    – durch Annahme als Kind nach § 6 StAG,
    – durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
    – durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),
    – oder für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c).

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