Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Bezug auf den Song The Power of Love
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Wettbewerbsrecht
Veröffentlicht:
von: Helmer Tieben

Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main mahnt zur Zeit im Auftrag der Songwriterin Mary Applegate wegen des Musikwerks “Jennifer Rush – The Power of Love” ab.

Im Rahmen dieser Abmahnungen fordert die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum Einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Kosten.

Der Großteil der Filesharing-Abmahnungen haben den folgenden Inhalt: Die abmahnende Kanzlei bietet eine außergerichtliche Einigung dergestalt an, dass der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt sowie eine Vergleichssumme zahlt. Um den Druck auf den Abgemahnten zu erhöhen, werden dabei besonders kurze Fristen gesetzt.

Die meisten Unterlassungserklärungen beziehen sich dabei allerdings unzulässigerweise auf das gesamte Repertoire des Künstlers bzw. des Songwriters und die Summe des Vergleichsangebotes ist meistens deutlich zu hoch angesetzt.

Keinesfalls sollte eine solche Unterlassungserklärung daher ungeprüft unterschrieben und die Vergleichssumme sofort gezahlt werden.

In den meisten Fällen lohnt es sich also, einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegen die Abmahnung zu beauftragen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne mit uns in Verbindung setzen und erhalten eine erste Kosteneinschätzung hinsichtlich unserer Vertretung.

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