Internetrecht: Aufbau und notwendige Angaben des Impressums eines eingetragenen Vereins (e. V.)
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Wettbewerbsrecht
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von: Helmer Tieben

Auch die Webseite eines eingetragenen Vereins muss ein Impressum vorweisen

Wie bei allen anderen juristischen Personen muss auch die Webseite/Homepage eines eingetragenen Vereins (e. V.) ein Impressum vorweisen.

Die grundsätzliche Definition des Vereins lautet: Der Verein ist ein auf Dauer angelegter, körperschaftlich organisierter und vom Wechsel seiner Mitglieder unabhängiger Zusammenschluss einer größeren Anzahl von Personen, unter einem Gesamtnamen (Vereinsnamen), die ein gemeinsames Ziel verfolgen.

Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person und erlangt Rechtsfähigkeit

Wird ein solcher Verein in das Vereinsregister eingetragen („eingetragener Verein“), wird dieser dadurch eine juristische Person und erlangt gem. § 21 BGB Rechtsfähigkeit.

Das heißt, dass den Gläubigern nur das Vereinsvermögen haftet und dass der Verein zum Beispiel selber klagen und auch verklagt werden kann.

Ist ein Verein nicht eingetragen und damit auch keine juristische Person, ist dieser nicht rechtsfähig. Dies heißt wiederum, dass nur die Mitglieder des Vereins für etwaige Schulden dessen haften, eventuell sogar mit Ihrem Vereinsvermögen.

Betreibt ein eingetragener Verein eine Webseite/Homepage im Internet, muss diese ein Impressum, also eine Anbieterkennzeichnung aufweisen.

Dies sind die Inhalte die das Impressum des eingetragenen Vereins aufweisen muss

Die grundsätzliche Pflicht, ein Impressum bereit zu halten, ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz. Danach haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

Die einfachste Art, ein Impressum für einen eingetragenen Verein zu generieren, ist ein Impressumgenerator. Einen solchen finden Sie hier.

 

      • In dem Impressum, des eingetragenen Vereins muss die vollständige Anschrift des Vereins mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer vorhanden sein.
      • Ebenfalls aufgeführt werden müssen die Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Vereins.
      • Auch die Angaben zur rechtlichen Vertretung des Vereins müssen in dem Impressum angegeben werden. Normalerweise wird der eingetragene Verein durch dessen Vorstand vertreten. Die Vertretungsregelung des eingetragenen Vereins findet man in dessen Satzung. Bei der Angabe der rechtlichen Vertreter müssen sorgfältig die Vertretungsregelungen beachtet werden.
      • Weitere notwendige Angaben sind das zuständige Registergericht, bei dem der Verein eingetragen wurde, sowie die Registernummer.
      • Sollen auf der Webseite des Vereins darüber hinaus Inhalte redaktioneller oder journalistischer Art veröffentlicht werden, muss dafür im Impressum ein inhaltlich Verantwortlicher angegeben werden. Der insofern zuständige Redakteur sollte mit vollständigem Namen und vollständiger Adresse aufgeführt werden.
      • Weitere notwendige Inhalte können die Quellenangaben für die auf der Webseite verwendeten Bilder (Je nach Lizenzvertrag), etc. sein.

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Mit dem Impressumgenerator können Sie das Impressum für Ihren eingetragenen Verein schrittweise erstellen und dann einfach in Ihre Webseite einbauen.

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen. Eine Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Die Benutzung der hier aufgeführten Muster erfolgt auf eigene Gefahr.

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