Internetrecht: Erstellen Sie kostenlos Ihr Impressum für Ihre Internetseite oder Ihren Blog
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Wettbewerbsrecht
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von: Helmer Tieben

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Fast alle Internetseiten müssen eine leicht zugängliche Anbieterkennzeichnung bzw. ein Impressum bereithalten. Das gilt nicht nur für gewerbliche Anbieter, sondern ebenso für viele Privatpersonen. Schon die Schaltung eines kommerziellen Banners in einem sonst privaten Blog, kann die Verpflichtung zur Bereithaltung eines Impressums nach sich ziehen.

Hält ein Betreiber trotz entgegenstehender Verpflichtung kein Impressum auf seiner Seite zur Verfügung, kann es zu kostenpflichtigen Abmahnungen kommen.

Mit unserem Impressumgenerator können Sie schnell und einfach kostenlos ein Impressum für Ihre Webseite generieren. Dieses Impressum können Sie dann in die Zwischenablage kopieren und auf Ihrer Webseite einbauen.

Wir wünschen viel Spaß bei der Erstellung des Impressums für Ihre Webseite.

Hier geht es zu unserem Impressumgenerator.

Hier finden Sie außerdem eine Auswahl von Muster-Anbieterkennzeichnungen (Impressum):

MusterimpressiMusterimpressum2

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen. Eine Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Die Benutzung der hier aufgeführten Muster erfolgt auf eigene Gefahr.

Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de

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Ein Kommentar

  • Besten Dank für den hilfreichen Artikel. Das Rechtliche sollte man auf der Internetseite auf keinen Fall vernachlässigen. Sonst können Abmahnungen die Folge sein.

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