Vertragsrecht: Verhalten bei Abofallen im Internet bzw. bei Handybenutzung
Rechtsanwalt Tieben

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Wettbewerbsrecht
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von: Helmer Tieben

Immer mehr Menschen in Deutschland werden Opfer sogenannter Abofallen. Die Betreiber dieser Fallen bieten die unterschiedlichsten Dienste vordergründig kostenlos an, um dann im Nachhinein hohe Kosten abzurechnen.

Die angebotenen Dienste umfassen Routenplaner, Gratis-SMS Dienste, Intelligenztests, Suchmaschinenoptimierungsdienste, Ahnenforschung, Handyortung, etc.

Besonders perfide sind diejenigen Dienste, die ein Besucher bei der Handynutzung unbemerkt in Anspruch nimmt und deren Bezahlung automatisch durch den Mobilfunkanbieter erfolgt.

Die meisten Mobilfunkanbieter in Deutschland haben Verträge mit solchen unseriösen Unternehmen abgeschlossen und der jeweilige Nutzer stimmt mit Annahme der AGB der Abbuchung solcher Beträge bei Vertragsabschluss zu.

Gerät man im Internet in eine Abofalle und es wird eine entsprechende Rechnung durch den Betreiber gestellt, sollte man einen Anwalt beauftragen, welcher zunächst prüft, ob es sich dabei tatsächlich um eine sogenannte Abofalle handelt.

Ist dies der Fall, wird der Anwalt sowohl dem Vertragsschluss als auch der Zahlungspflicht widersprechen.

Erfolgen dennoch weitere Mahnungen können diese zunächst ignoriert werden. Erst dann, wenn ein Mahnbescheid erlassen wird, muss auf jeden Fall gehandelt werden.

Ist man tatsächlich in eine Abofalle geraten, kommt in den meisten Fällen kein rechtsgültiger Vertrag zwischen den Parteien zustande, da keine übereinstimmenden Willenserklärungen abgegeben wurden.

Selbst wenn ausnahmsweise dennoch ein Vertrag geschlossen wurde, kann dieser oftmals angefochten werden.

Bei Fernabsatzverträgen kann darüber hinaus auch ein Widerruf in Betracht kommen.

Auch die Kosten der eigenen Rechtverfolgung können oft gegen den Betreiber der Abofalle oder den eintreibenden Rechtsanwalt geltend gemacht werden.

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

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