Um sich vor Schadensersatzklagen von abgelehnten Bewerbern zu schützen, sollten Arbeitgeber darauf achten, dass die von Ihnen veröffentlichten Stellenanzeigen nicht dazu geeignet sind, eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu benachteiligen. Mittlerweile gibt es viele Personen, welche sich darauf spezialisiert haben, solche Anzeigen zu suchen und bei Ablehnung wegen angeblicher Benachteiligung auf Schadensersatz zu klagen.
Arbeitsrecht: Geschlechtsbezogene Stellenanzeige verstößt gegen § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes („AGG“)
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