Führt der Vermieter Maßnahmen durch, die für seine Mieter zu erheblichen Mietmängeln führen, ist der Vermieter nicht davor geschützt, dass die Beseitigung der Mietmängel für ihn einen erheblichen Kostenaufwand bedeuten würden.
Mietrecht: Vermieter kann bei eigenem Verschulden sogar zu einer besonders kostenintensiven Beseitigung eines Mietmangels verpflichtet sein.
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