Bezieher von ALG II (Hartz 4) werden oftmals damit konfrontiert, dass das Jobcenter Einmalzahlungen, welche der Berechtigte während des Bezuges von ALG II erhält, auf den Anspruch des Berechtigten anrechnet.
Sozialrecht: Eine Urlaubsabgeltung stellt kein anrechenbares Einkommen i. S. d. § 11 SGB II dar.
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