Die in den §§ 129 InsO geregelte Insolvenzanfechtung dient dem Zweck, über die erst ab Insolvenzeröffnung eingreifende Regelung der §§ 80 ff. InsO hinaus bereits im Vorfeld der Insolvenzeröffnung eine Verkürzung der Aktivmasse wie auch eine Vermehrung der Passivmasse zu verhindern.
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Mietrecht: Die Folgen des Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines mangelhaften Grundstücks
Ein Sachmangel eines Grundstücks ist immer dann gegeben, wenn das Grundstück / Gebäude eine Ist-Beschaffenheit aufweist, die von der vertraglich vereinbarten „Soll-Beschaffenheit“ abweicht. oder dem verkauften Grundstück/Gebäude eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Sowohl Verkäufer als auch Käufer sollten daher besonderes Augenmerk auf die Regelungen des Kaufvertrages hinsichtlich der Sachmängelhaftung richten.
Arbeitsrecht: Die Passivlegitimation des Arbeitgebers im Rahmen der Entschädigungsklage nach dem AGG
Wenn ein Arbeitnehmer diskriminiert wird, stellt ihm das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verschiedene Ansprüche zur Verfügung. Dazu gehört das Beschwerderecht (§ 13 AGG), das Recht zur Leistungsverweigerung (§ 14 AGG) und schließlich das Recht auf Schadensersatz und auf Entschädigung (§ 15 AGG). Unbedingt zu beachten ist allerdings, dass die durch den Arbeitnehmer geltend zu machenden Rechte auch gegen den richtigen Beklagten gerichtet werden.
Mietrecht: Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers beim Betreten eines Privatgrundstücks durch Passanten
Wenn der Hauseigentümer es duldet, dass Passanten das Privatgrundstück betreten, treffen den Hauseigentümer ebenfalls Verkehrssicherungspflichten, wie z. B. die Räum- und Streupflicht. An diese Pflichten sind allerdings keine sehr hohen Anforderungen zu stellen.