Grundsätzlich ist ein Mieter berechtigt, ein Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Mietsache aufgrund eine Mangels nicht mehr benutzbar ist. War ihm die Mangelhaftigkeit der Mietsache bei Abschluss des Mietvertrages allerdings bekannt, ist eine fristlose Kündigung wegen des Mangels nicht mehr möglich.
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WEG-Recht: Die Abberufung eines Hausverwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft aus wichtigem Grunde
Über die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit. Die Bestellung darf auf höchstens fünf Jahre vorgenommen werden, im Falle der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum aber auf höchstens drei Jahre. Die Abberufung des Verwalters kann auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt werden. Ein wichtiger Grund liegt regelmäßig vor, wenn der Verwalter die Beschluss-Sammlung nicht ordnungsmäßig führt. Andere Beschränkungen der Bestellung oder Abberufung des Verwalters sind nicht zulässig.
Mietrecht: Zur Höhe der Mietminderung bei Überlassung einer mangelbehafteten Reitanlage.
Überlässt der Vermieter dem Mieter einen Mietgegenstand, der sachmangelbehaftet ist, kann der Mieter Mietminderung gegenüber dem Vermieter geltend machen. Die Höhe einer derartigen Mietminderung ist dabei immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Mietrecht: Die Prüfung mietvertraglicher Klauseln über Schönheitsreparaturen im Gewerbemietrecht
Formularmäßig verwendete Mietverträge im Gewerbemietrecht unterliegen der Inhaltskontrolle. Die klauselmäßige Abwälzung der Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen auf den Mieter sollte daher sorgsam verfasst sein, damit diese wirksam ist.