Die Eigenbedarfskündigung einer Vermieters bringt Mieter immer wieder in große Schwierigkeiten und ist daher besonders streitlastig. Das Gesetz und die Rechtsprechung stellt daher grundsätzlich strenge Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung des Vermieters.
Mietrecht: Bei einer Eigenbedarfskündigung muss nur die Eigenbedarfsperson selbst namentlich benannt werden
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