Das Betreten der vermieteten Wohnung durch den Vermieter stellt einen Grundrechtseingriff in die Grundrechte des Mieters dar, da das Besitzrecht der Mieters gem. Art. 14 GG geschützt ist. Einen eben solchen Grundrechtseingriff stellt auch das Abfotografieren der Wohnung durch den Vermieter dar.
Mietrecht: Keine Duldungsverpflichtung des Mieters für das Abfotografieren seiner Wohnung
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