Gemäß § 5 TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Die Angabe einer Hotlinenummer, für die der Anbieter pro Minute mehrere Euro erhält genügt diesen Anforderungen nicht.
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Internetrecht: Auch unvollständige Webseiten, die versehentlich ins Internet gestellt wurden, können zur Abmahnung berechtigen.
Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereit hält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Solche Diensteanbieter müssen auf der Webseite ein vollständiges Impressum vorhalten. Tun sie dies nicht, kann es zur Abmahnung kommen.
Arbeitsrecht: Zahlung von Krankengeld bei einer unbefristeten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie aufgrund der Krankheit arbeitsunfähig sind oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.
Mietrecht: Fristlose Kündigung wegen fortgesetzter Untervermietung trotz Abmahnung.
Die Untervermietung ist gesetzlich in den §§ 540, 553 BGB geregelt. Grundsätzlich ist der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieter nicht berechtigt die Wohnung unter zu vermieten. Dies ist meistens auch Bestandteil des Mietvertrages.