Gemäß § 546 Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Daraus ergeben sich auch Rückbauverpflichtungen hinsichtlich von Umbau- oder Einbaumaßnahmen, welcher der Mieter an der Mietsache vorgenommen hat.
Mietrecht: Die Durchsetzung der Rückbaupflicht von Umbau- oder Einbaumaßnahmen gegen den Mieter.
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