Der Vermieter, der eine Wohnung durch verbotene Eigenmacht in Besitz nimmt, hat sich aufgrund seiner Obhutspflicht nicht nur zu entlasten, soweit ihm die Herausgabe nachweislich vorhandener Gegenstände unmöglich wird oder nachweislich eine Verschlechterung an herauszugebenden Gegenständen eintritt.
Mietrecht: Ohne Duldungstitel stellt die Anbringung einen Balkons an die Mietwohnung eine verbotene Eigenmacht des Vermieters dar.
more