Zwar kann eine Beleidigung des Arbeitgebers oder einer seiner Repräsentanten grundsätzlich zur fristlosen Kündigung führen. Wer den Vorgesetzten im Gespräch mit dem Unternehmenschef aber als „Kollegenschwein“ bezeichnet, dem kann nicht immer sofort gekündigt werden.
Monthly Archives: März 2016
Mietrecht: Die Drohung, dem Hausmeister sämtliche Zähne rauszuschlagen, rechtfertigt die fristlose Kündung.
Was üble Nachrede und Verleumdung genau bedeuten, ist im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Nach § 186 StGB wird von übler Nachrede gesprochen, wenn über eine Person Tatsachen behauptet und verbreitet werden, die nachweislich als unwahr herausgestellt werden können. Beleidigung und üble Nachrede sieht auch mietrechtlich relevant und können eine fristlose Kündigung zur Folge haben.
WEG-Recht: Wohnungseigentümer klagen gegen die Belegung einer Nachbarwohnung mit Flüchtlingen.
Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft können sowohl im Klageverfahren als auch im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Belegung von Nachbarwohnungen durch Flüchtlinge vorgehen.
Arbeitsrecht: Stellenanzeige mit den Worten „Frauen an die Macht“ ist potentiell diskriminierend
Der Arbeitgeber ist bei Verletzung eines Diskriminierungsmerkmals aus § 1 AGG zudem zum Ersatz des immateriellen Schadens verpflichtet. Nach § 15 Abs. 2 AGG ist hierfür auch ohne ein Verschulden des Arbeitgebers oder seiner Erfüllungsgehilfen bzgl. der Benachteiligung eine „angemessene Entschädigung“, also eine Art Schmerzensgeld, zu zahlen.