Um festzustellen, wer die Mängel in der Wohnung zu verschulden hat, beauftragen Vermieter oftmals Gutachter mit einer solchen Feststellung. Ist die Frist der Vermieters für den Mieter zur Mängelbeseitigung aber noch nicht abgelaufen, kann dies dazu führen, dass der Vermieter auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Mietrecht: Vermieter sollte vor Gutachtenauftrag die Mängelbeseitigungsfrist abwarten.
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