Abweichung des vertragsgemäßen Zustands einer Terrasse durch Austausch des Fliesenbodenbelags gegen Holzboden durch Vermieter – der Mieter kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen – dieser Mangelbeseitungsanspruch verjährt nicht.
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Mietrecht: Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse nach Mietvertragschluss kann zur Untervermietung berechtigen.
Die Untervermietung ist in § 540 BGB geregelt. Auch wenn die Untervermietung mietvertraglich generell untersagt ist, kann der Mieter in bestimmten Fällen die Untervermietung vom Vermieter verlangen. Dies insbesondere dann, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Mieters nach Mietvertragsschluss erheblich verschlechtert haben.
Mietrecht: Pflicht zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen besteht nicht, wenn der Mietvertrag entgegensteht.
Das LG Berlin hat entschieden, dass die Vermieterin gegenüber den Mietern eines Reihenhauses in einer denkmalgeschützten Kleinhausanlage umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht durchsetzen kann.
Mietrecht: In familientauglichen Häusern müssen Anwohner mit Kinderlärm rechnen und diesen daher akzeptieren.
Kinderlärm sowie die Benutzung von Haushaltsgeräten stellt gewöhnlichen Mietsachegebrauch dar. Eine Grenze ist vom Amtsgericht Kiel in einer älteren Entscheidung aus dem Jahre 1984 darin gesehen worden, wenn Kinder Mobiliar verrücken oder von Stühlen springen.