Für die Gültigkeit des Eigenbedarfs braucht der Vermieter einen Nutzungswillen in Bezug auf die Wohnung. Dieser ist allerdings entfallen, wenn er die Wohnung wegen eines Unfalls gar nicht mehr beziehen kann.
Monthly Archives: April 2019
Mietrecht: Schreiben zur Mieterhöhung ohne Vollmacht muss sofort zurückgewiesen werden!
174 BGB kommt nur bei einseitigen Rechtsgeschäften zur Anwendung. Einseitige Rechtsgeschäfte sind solche, die nicht auf eine andere (vorliegende oder erwartete) Willenserklärung bezogen sind. Hierzu zählen beispielsweise die Anfechtung, die Bevollmächtigung oder die Kündigung.
Mietrecht: Nur Vermieterinteressen bei der Interessenabwägung im Rahmen der Verwertungskündigung maßgeblich
Bei der Verwertungskündigung zählen für die Annahme des berechtigten Interesses nur die Interessen des Vermieters, nicht die Interessen von Nachbarn.
Mietrecht: Keine Annahme eines erheblichen Nachteils gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB bei lediglich geringen Verlust des Vermieters
Der Vermieter hat, wenn ihm das Mietobjekt gehört, ein Kündigungsrecht nach § 573 Abs. 1 BGB, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Abs. 2 Nr. 3 BGB bestimmt dann, dass der Vermieter u.a. ein berechtigtes Interesse hat, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Dies ist die Verwertungskündigung.