Ob Einwurfeinschreiben, Fax, Email, Kündigung oder Versand per Post. Damit man später rechtssicher den Zugang der Kündigung nachweisen kann, muss man diese rechtssicher zustellen.
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Ausländerrecht: Der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthG)
Der Sprachnachweis des Ehegatten eines in Deutschland lebenden Ausländers oder eines Deutschen beim Ehegattennachzug erfordert keine bestimmte Nachweisform. Besteht die Botschaft somit auf ein A1 Zertifikat des Goetheinstituts ist dies rechtswidrig und der Ausländer hat das Recht, seine Deutschkenntnisse zum Beispiel durch ein Interview nachzuweisen.
Der Nachzug von sonstigen Familienangehörigen (zum Beispiel Eltern, Geschwister oder andere Verwandte)
Das Aufenthaltsgesetz gibt dem in Deutschland lebenden Ausländer die Möglichkeit seine Verwandten nachzuholen. Für manche Verwandte gibt es spezielle Vorschriften. § 36 Abs. 2 AufenthG greift dann, wenn ein Ausländer seine Verwandten nach Deutschland holen möchte, weil eine außergewöhnliche Härte dies erfordert.
Einbürgerung: Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit bei Beibehaltung der bisherigen Staasangehörigkeit.
Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist in § 12 StAG geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann somit der Einbürgerungsbewerber seine Staatsangehörigkeit behalten.