Zu den absolut notwendigen Inhalten (essentialia negotii) eines Aufhebungsvertrages gehört die Bezeichnung der Parteien, der Beendigungszeitraum, etc. Die weiteren Inhalte des Aufhebungsvertrages des Mietvertrages hängen von der individuellen Situation ab.
Mietrecht: Beendigung des Mietvertrages durch Aufhebungsvertrag
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