Die Identität ist u.a. dann klärungsbedürftig, wenn geeignete Dokumente zum Nachweis der Identität fehlen. … Als solche kommen beispielsweise in Betracht die Geburtsurkunde, Führerschein, Dienstausweis, Wehrpass, Meldebescheinigung, Schulbescheinigung, Schulzeugnis oder andere amtliche Dokumente.
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Ausländerrecht: Auch bei einem Visumsbewerber muss die Identität geklärt sein.
Bei einem Visumantrag wird die Identität von der Auslandsvertretung gesichert und von dieser und diversen deutschen Sicherheitsbehörden überprüft. Hierzu werden Fingerabdrücke und ein Lichtbild genommen und die Daten werden mit vorhandenen Datenbanken verglichen.
Ausländerrecht: Weigert sich die Behörde die Einbürgerung vorzunehmen, kann man nach einiger Zeit Untätigkeitsklage einreichen
Ist über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts (z. B. die Einbürgerung) ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage zulässig, auch wenn kein Vorverfahren verwaltungsrechtlicher Art (Rechtsmittel des außergerichtlichen Widerspruches) durchgeführt wurde. Die angemessene Frist liegt bei höchstens 3 Monaten.
Ausländerrecht: Geburtsurkunden müssen bei der Einbürgerung nicht in jedem Fall legalisiert werden
Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Sie wird durch den Konsularbeamten des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die „Haager Apostille“ ersetzt.