Die Pflicht des Vermieters zur Verkehrssicherung (also zum Räumen und Streuen des Bürgersteigs im Winter) kann grundsätzlich auf die Mieter übertragen werden. Geschieht dies, besteht für den Vermieter nur noch eine Kontrollpflicht.
Mietrecht: Wird eine Pflicht zum Winterdienst in der Hausordnung wirksamer Bestandteil des Mietvertrags?
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